Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) - Anstalt des öffentlichen Rechts - Sehr geehrte Tierhalter, bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen