Neueste Meldungen
21.04.2022: Sachsen verkürzt die verpflichtende Isolation für Infizierte auf fünf Tage bei Symptomfreiheit >>
13.04.2022: Nach Ostern kehrt wieder Normalbetrieb in Schulen und Kitas ein >>
08.04.2022: Quarantäne-Rechner online / Versendung der Informationsschreiben wird eingestellt >>
03.04.2022: aktuelle Regelungen in Sachsen >>
25.01.2022: Information des Sächsischen Landkreistages zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Sachsen >>
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - gültig ab 03.04.2022 bis 30.04.2022
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt einrichtungsbezogen weiterhin u. a. in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, wie z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflege, außerdem im öffentlichen Personennahverkehr für Fahrgäste. Das Kontroll-, Service-, und Bedienpersonal von Verkehrsmitteln des ÖPNV muss einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch bei Schülerinnen und Schülern ist im ÖPNV eine medizinische Maske ausreichend.
Einreiseverordnung des Bundes gilt unmittelbar auch in Sachsen
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Ab Donnerstag, 3. März 2022 um 0:00 Uhr, gelten mit Inkrafttreten der „Dritten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ keine Staaten/Regionen mehr als Hochrisikogebiete.
»Kleiner Grenzverkehr« zum Einkaufen oder Tanken ist möglich
Informationen zu Corona-Tests
Olbernhauer Testzentrum im MVZ
Testpflicht und Testangebote für Beschäftigte in Betrieben
Corona-Teststellen im Erzgebirgskreis >>
FAQ des Freistaates zum Thema Testen >>
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Informationen für Kitas und Schulen
Kitas und Horte ab 07.03.2022 im Regelbetrieb
Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Olbernhau zum "Corona-Virus" (Stand: 22.04.2022)
Corona-Informationen des Freistaates Sachsen
- Informationsportal: www.coronavirus.sachsen.de
- kostenlose Notfallnummer: 0800-100 0214
- Hotline des Sozialministeriums: 0351 564-55860 (Montag bis Freitag 8 Uhr bis 17 Uhr)
- E-Mail: Anfragen zu Allgemeinverfügungen des SMS
- 7-Tage-Inzidenz-Werte in den letzten 14 Tagen im Freistaat
- tagesaktuelle gemeindegenauen Fallzahlen und Inzidenzen
- Amtliche Bekanntmachungen zur Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, Allgemeinverfügungen und Hygieneauflagen
- Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Corona-Informationen des Landratsamtes Erzgebirgskreis
- Informationsportal Website mit „Corona-Informationen"
- Corona-Hotline des Erzgebirgskreises - Tel. 03733 831-4444 und 03771 277-4444:
Montag/Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch/Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Aktuelle Informationen für Unternehmen (Stand: 03.04.2022)
Aktuelle Informationen zu Bus und Bahn (Stand: 03.04.2022)
Die FFP-2-Maskenpflicht gilt im öffentlichen Personennahverkehr für Fahrgäste. Das Kontroll-, Service-, und Bedienpersonal von Verkehrsmitteln des ÖPNV muss einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch bei Schülerinnen und Schülern ist im ÖPNV eine medizinische Maske ausreichend.
Informationen für Touristiker in Corona-Zeiten (Stand: 06.03.2021)
Unterstützung für Vereine und Institutionen (Stand: 01.03.2021)
Helferinitiative „TEAM SACHSEN“ (Stand: 07.04.2020)
ERZgeBÜRGER helfen! (Stand: 03.04.2020)
Informationen für pflegende Angehörige (Stand: 26.03.2020)
Haselbacher Nachbarschaftshilfe (Stand:25.03.2020)
Netzwerk "Nachbarschaftshilfe" (Stand: 18.03.2020)