Der Bund hebt alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 auf. Daher wird die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben.
Der Bund hebt alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 auf. Daher wird die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben.