Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.
Geschäftsordnung des Stadtrates
Die Beschlüsse des Stadtrates der Legislaturperiode 2019-2024 finden Sie im Ratsinformationssystem