Für die Erfüllung der in § 67 Abs. 1 Nr. 3 und 7 SächsGemO genannten Aufgaben soll den Ortschaften Blumenau, Dittmannsdorf, Dörnthal, Hallbach, Haselbach, Pfaffroda und Rothenthal jährlich ein Budget zugewiesen werden, dass sich aus einem fixen Sockelbetrag 500,00 EUR und einer variablen Größe von 2,00 EUR pro Einwohner zusammensetzt. Maßgeblich für die Ermittlung der Einwohnerzahl ist der Hauptwohnsitz zum 30.06. des Vorjahres in der Ortschaft. Eine Mitteilung über die Einwohnerzahl erfolgt durch die Stadtverwaltung an die Ortsvorsteher im Rahmen des Haushaltsausschreibens für die jährliche Haushaltsplanung. Die Bereitstellung der Gelder steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Bewilligungen im Haushaltsplan der Stadt.
Aufgrund der Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, hat der Stadtrat der Stadt Olbernhau in seiner 30. Sitzung (Beschluss-Nr. SR-30/2023/5.7Ö) am 23.03.2023 diese Richtlinie beschlossen.