Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 04.11.2021 hat die Verwaltung mit Eintragungsverfügung vom 30.11.2022 verfügt, die folgenden Straßen nachträglich in das o. g. Bestandsverzeichnis der Ortsstraßen einzutragen:
- BÖW323800 Weg nach Hutha (Beschränkt öffentlicher Weg)
von Bielablick (Gemarkungsgrenze) bis Weg nach Hutha (Gemeindestraße) - BÖW330028 Bielablick (Beschränkt öffentlicher Weg)
von Verbindungstraße B 171-Bielablick bis Weg nach Hutha (Beschränkt öffentlicher Weg) - G130028 Hallbacher Straße (Gemeindestraße) Abschnitt 046
von Haus Nr. 67 bis Haus Nr. 74 - G108100 Steinbruchweg (Gemeindestraße) Abschnitt 110
von Haus Nr. 6 bis Haus Nr. 18 - BÖW321500 Fußweg Gymnasium (Beschränkt öffentlicher Weg)
von Grünthaler Straße bis Tempelweg - ÖFW214700 Dörfelweg (Öffentlicher Feld- und Waldweg)
von Bruchbergweg (Dörfelbach) bis Ende (Dörfelteich)
Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten Karteiblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten, die hier bis 20.06.2023 veröffentlicht sind (siehe Downloads)
Die Eintragungsverfügungen mit dazugehörigen Anlagen liegen auch vom 19.12.2022 bis zum 20.06.2023 (Auslegungsfrist) in der Stadtverwaltung Olbernhau, Grünthaler Straße 28, zentraler Eingangsbereich während der Sprechzeiten aus.