Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 12.06.2022
- frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und bis
- spätestens am 07. April 2022 bis 18:00 Uhr
beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Hauptamtsleiter Benjamin Flor, schriftlich einzureichen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
I. Wer kann Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl 2022 einreichen?
- Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl 2022 können eingereicht werden von:
II. Wann können Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl und den eventuell erforderlich werdenden zweiten Wahlgang eingereicht werden?
- Alle Unterlagen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Bürgermeisterwahl können ab dem Tag der Bekanntmachung der Durchführung der Wahl bis zum 07. April 2022, 18:00 Uhr, eingereicht werden.
- Eingereichte Wahlvorschläge, die vom Stadtwahlausschuss für die Bürgermeisterwahl zugelassen werden, gelten sowohl für die Wahl am 12.06.2022 als auch für den eventuell erforderlichen zweiten Wahlgang als zugelassen.
- Es ist möglich, einen Wahlvorschlag nach der Wahl am 12.06.2022 für den zweiten Wahlgang zurückzunehmen. Dies muss durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauenspersonen des Wahlvorschlags bis spätestens am 17.06.2022, 18:00 Uhr, erfolgen.
III. Wo können die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden?
- Die nötigen Unterlagen für Wahlvorschläge sind beim Wahlamt der Stadt Olbernhau einzureichen:
Stadt Olbernhau
Herr Flor
Grünthaler Straße 28
09526 Olbernhau
Telefon: 037360/15-102
Mail: wahlen@olbernhau.de - Für die Übergabe der Unterlagen für die Wahlvorschläge sollte zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erfolgen, da bereits beim Einreichen eine erste Sichtung und Prüfung der beigebrachten Unterlagen erfolgt.
IV. Welche Wahlvorschläge benötigen Unterstützungsunterschriften?
- Alle Wahlvorschläge von Parteien oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die NICHT aufgrund eigenen Wahlvorschlags
- Im Sächsischen Landtag oder
- Seit der letzten regelmäßigen Wahl im Stadtrat der Stadt Olbernhau
- Für nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen gilt die formulierte Bedingung für Parteien oder mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen ebenfalls.
Zusätzlich gilt hier aber: Ist der Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, die zwar im Stadtrat aufgrund eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl vertreten ist , nicht von der Mehrheit der zum Zeitpunkt der Einreichung für diese Wählervereinigung dem Stadtrat angehörenden Mitgliedern unterzeichnet, so benötigt dieser Wahlvorschlag ebenfalls 80 Unterstützungsunterschriften. - Wahlvorschläge von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) benötigen grundsätzlich 80 Unterstützungsunterschriften
- Enthält ein Wahlvorschlag den amtierenden Amtsinhaber, so benötigt dieser Wahlvorschlag grundsätzlich keine Unterstützungsunterschriften
- Ein Wahlberechtigter, der in einem Wahlvorschlag als Bewerber benannt ist, darf diesen Wahlvorschlag nicht selbst unterstützen.
- Ein Wahlberechtigter darf nicht mehrere Wahlvorschläge für die Wahl unterstützen
V. Wann und wo können Unterstützungsunterschriften gesammelt / geleistet werden?
- Unmittelbar nach der Einreichung eines Wahlvorschlags, der Unterstützungsunterschriften benötigt, legt der Vorsitzende des Stadtwahlausschusses für diesen Wahlvorschlag ein Unterstützungsverzeichnis aus
- Unterstützungsunterschriften müssen von den Wahlberechtigten im Meldeamt der Stadt Olbernhau, Grünthaler Straße 28, 09526 Olbernhau, geleistet werden.
- Die Möglichkeit zum Sammeln beziehungsweise zum Leisten der Unterstützungsunterschriften endet mit dem Ende der Einreichungsfrist am 07. April 2022, 18:00Uhr.
- Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterstützen möchten, haben bei der Leistung der Unterstützungsunterschrift ihre Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nachzuweisen