Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist die Sächsische Ehrenamtskarte. Das Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« ist ein Angebot an alle sächsischen Gemeinden sowie Vereine, Verbände und andere Träger des Engagements, das Ehrenamt der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Zahlreiche Kooperationspartner beteiligen sich am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« und bieten den Inhabern der Karte verschiedene Vergünstigungen an, zum Beispiel beim Besuch von Schwimmbädern, Schlössern und Museen. Nunmehr startet die 5. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte. Mit dieser Auflage sind – wie schon in der Vergangenheit – zur besseren Unterscheidung Änderungen am Layout sowie den Rahmenbedingungen verbunden. Ebenso wurden der Leitfaden, das Faltblatt mit Antrag sowie die Aufkleber für die Kooperationspartner neugestaltet.

Nähere Informationen finden Sie hier: 5. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte gestartet – Ehrenamt im Erzgebirge (erzgebirgskreis.de)

Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren. Die 5. Auflage gilt somit bis zum 31.12.2024.