Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen Wahlschein beantragen.
Ein Wahlschein zur entsprechenden Wahl kann zu gegebener Zeit online beantragt werden.
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