Nach europäischen und deutschem Recht ist es zu bestimmten Zeiten erlaubt notwendige Baumfällmaßnahmen durchzuführen. Der dafür zur Verfügung stehende Zeitraum beginnt am 01.10. und endet am 28.02. des Folgejahres.

Geplante Baum- und Strauchfällungen sind bis zu diesem Stichtag abzuschließen. Weiterhin möchten wir sie darüber informieren, dass unsere Stadt über eine Baumschutzsatzung verfügt. Die regelt für welche Bäume ein Fällantrag bei der Stadtverwaltung zu stellen ist. Ziel ist es dabei, wertvolle Laubgehölze aus fachlicher Sicht
vor nicht notwendiger Fällung zu bewahren oder gegebenenfalls durch fachgerechte Pflege wieder in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen.

Stellen Sie Ihre Anträge rechtzeitig und planen Sie auch die notwendige Bearbeitungszeit mit ein. Der Bescheid ist für alle Bürger Kostenfrei.

Wir bieten Ihnen gern unsere kompetente Hilfe bei der Kontrolle der Bäume auf Verkehrssicherheit und den eventuell daraus notwendigen Maßnahmen an.

Stadt Olbernhau