Das Gründungsjahr ist nicht genau belegbar. Es wird aber auf ca. 1400 geschätzt. Etwa in dieser Zeit ist das Lehngut in den Besitz der Familie OEHMICHEN gekommen. Der Richter ABRAHAM OEHMICHEN hat im Jahr 1617 bei einem Gerichtstag in Olbernhau erklärt, dass seine Vorfahren "hier zum Olbernhau ein frei Lehngericht, samt allen Gerechtigkeiten und Freiheiten gehabt haben". So wird es in der Pinderschen Chronik der Kirchfahrt Olbernhau berichtet.