Unterstützung für Welterbe-Aktive wird auch 2022 fortgeführt

Mit dem Kleinprojektefonds des Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V. konnten 2021 über 100 Projekte
in der Montanregion gefördert werden. Insgesamt 200.000 Euro standen im Vereinshaushalt für die
Förderung von Maßnahmen rund um Schutz, Erhalt, Vermittlung und Kommunikation des UNESCOWelterbe
Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří zur Verfügung. In seiner letzten Sitzung für 2021
beschloss der Vorstand des Welterbvereins eine Fortführung der Kleinprojekteförderung auch im Jahr
2022 – mit einer Erweiterung.

„Uns ist es wichtig, für die Akteure vor Ort ein verlässlicher und stabiler Partner zu sein. Mit dem
Kleinprojektefonds konnten wir bereits 2021 sehr umfassend fördern und unterstützen. Das wollen und
werden wir auch 2022 fortsetzen.“ Frank Vogel, der Vorstandsvorsitzende des Welterbe Montanregion
Erzgebirge e.V. ist fest davon überzeugt, dass der Kleinprojektefonds als wirksames und praktikables
Mittel zur Förderung und Inwertsetzung der Welterberegion funktioniert.

Über 100 Projekte konnten in 2021 unterstützt werden. Eine unkomplizierte Antragstellung, ein kurzes
Antragsformular und schnelle Entscheidungswege halfen vielen Antragstellern auf dem Weg zur
Förderung.

So weit wie sich die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří erstreckt – so vielfältig waren auch die
Anträge die zur Förderung eingereicht wurden. Von baulichen Reparaturen über die Gestaltung von
Webseiten oder Drucksachen bis hin zu künstlerischen Ideen zeigte sich das Spektrum.

Steve Ittershagen, Geschäftsführer des Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. ist sich sicher, dass das
große Netzwerk ehrenamtlich tätiger Enthusiasten, Unterstützer und Wegbereiter auch 2022 die
erfolgreiche Entwicklung der Welterbe-Region weiter gestalten wird. Der Trägerverein will hier mit dem
Kleinprojektefonds aktive, praxisnahe und unkomplizierte Unterstützung leisten. Damit 2022 auch
größere Projekte möglich werden, wird das maximale Fördervolumen auf 4.500 Euro pro Projekt
angehoben.

Einen Antrag auf Förderung können Vereine, Kommunen oder sonstige Betreiber der Welterbe-
Bestandteile oder -Objekte stellen. Auch jene, die sich der Pflege oder des Betriebs der assoziierten
Objekte widmen und Einrichtungen, die immaterielle Werte unterstützen, können den Fördertopf
nutzen. Förderfähig sind Vorhaben, die eine gemeinnützige und öffentliche Nutzung haben.

Die Zuwendung stellt eine 80prozentige Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben dar. Das
bedeutet, dass 20 Prozent Eigenanteil durch den Empfänger erbracht werden müssen. Der Eigenanteil
kann auch als Eigenleistung in Form von erbrachten Arbeitsstunden erfolgen.

Das Antragsformular und die Förderrichtlinie können ab Jahresbeginn 2022 abgefordert werden unter:

Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V.
kontakt@montanregion-erzgebirge.de
03733 145350

Ansprechpartner:

Kristin Hängekorb
haengekorb@montanregion-erzgebirge.de
03733 145352 oder 03731 4196102