Trägerschaft: Stadtverwaltung Olbernhau
Grabstätten:
- Reihengräber
- Urnenreihengräber
- Wahlgräber
- Doppelwahlgräber
- Urnenwahlgräber
- Doppelurnenwahlgräber
- Urnengemeinschaftsanlagen
Grabpflege:
Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und grundsätzlich durch den Nutzungsberechtigten dauernd gepflegt werden. Diese Pflege kann auch einer Dauergrabpflegegesellschaft, einer Privatperson oder einer Gärtnerei übertragen werden.
Auflösung einer Grabstätte:
Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von 3 Monaten zu entfernen.