Alle Informationen zur neuen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - gültig bis 07.04.2023
Corona-Testzentrum ab 02.12.2022 im MVZ!
Das Rathaus der Stadt Olbernhau ist ab 04.04.2022 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für den allgemeinen Bürgerverkehr geöffnet.
Kitas und Horte ab 07.03.2022 im Regelbetrieb
Impfangebote des DRK im MVZ
Laut Corona-Schutzverordnung sind geimpfte oder genesene Personen den getesteten Personen gleichgestellt.
Der Nachweis eines negativen Tests kann nur durch folgende Testergebnisse anerkannt werden:
- Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung
- Testnachweise von einer Teststelle bzw. einem Testzentrum
- FAQ des Freistaates zum Thema Testen