Alle Informationen zur neuen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - gültig vom 17.07. bis 13.08.2022
Das Rathaus der Stadt Olbernhau ist ab 04.04.2022 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für den allgemeinen Bürgerverkehr geöffnet.
Kitas und Horte ab 07.03.2022 im Regelbetrieb
Olbernhauer Testzentrum im MVZ - ab 16.06.2022 geschlossen!
Impfangebote des DRK im MVZ
Laut Corona-Schutzverordnung sind geimpfte oder genesene Personen den getesteten Personen gleichgestellt.
Der Nachweis eines negativen Tests kann nur durch folgende Testergebnisse anerkannt werden:
- Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung
- Testnachweise von einer Teststelle bzw. einem Testzentrum
- FAQ des Freistaates zum Thema Testen