Entsprechend § 76 Abs. 1 S. 3 und 4 der Sächsischen Gemeindeordnung liegt der Entwurf der Haushaltssatzungen des Doppelhaushaltes 2023/2024 der Stadt Olbernhau einschließlich der erforderlichen Anlagen in der Zeit vom

27.02.2023 bis einschließlich 07.03.2023

im Rathaus (Zimmer 214) wie folgt öffentlich aus:

  • Montag:               09:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag:             09:00 bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch:            09:00 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag:        09:00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag:                 09.00 bis 12.00 Uhr

Des Weiteren kann dieser Entwurf elektronisch hier >> eingesehen werden.

Einwohner und Abgabepflichtige können bis einschließlich 16.03.2023 Einwendungen gegen den Entwurf erheben.

Olbernhau, den 13.02.2023