Entsprechend § 76 Abs. 1 S. 3 und 4 der Sächsischen Gemeindeordnung liegt der Entwurf der Haushaltssatzungen des Doppelhaushaltes 2023/2024 der Stadt Olbernhau einschließlich der erforderlichen Anlagen in der Zeit vom
27.02.2023 bis einschließlich 07.03.2023
im Rathaus (Zimmer 214) wie folgt öffentlich aus:
- Montag: 09:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag: 09:00 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch: 09:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Des Weiteren kann dieser Entwurf elektronisch hier >> eingesehen werden.
Einwohner und Abgabepflichtige können bis einschließlich 16.03.2023 Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Olbernhau, den 13.02.2023