Immer wieder wenden sich Tierhalter an die Stadtverwaltung, um in Erfahrung zu bringen, welche Möglichkeiten ihnen zur Entsorgung eines verstorbenen Tieres zur Verfügung stehen. Deshalb an dieser Stelle noch einmal zusammenfassend die wichtigsten Informationen zu diesem Thema.
Grundsätzlich zuständig ist die:

Tierkörperbeseitigungsanstalt Lenz/Sachsen
Staudaer Weg 1
01561 Priestewitz/OT Lenz
Telefon: 035249 – 735-0
info(at)tba-sachsen.de

Unterschieden wird bei der Tierkörperbeseitigung jedoch zwischen Nutz- und Heimtieren.

Heimtiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen und Zwergkaninchen können auch auf dem eigenen Grundstück des Tierbesitzers begraben werden, sofern dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Die Tiere dürfen dabei nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen und sollten auch nicht direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück beerdigt werden. Außerdem müssen diese Tiere dabei von einer mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt sein.

Für Heimtiere gibt es außerdem die Möglichkeit der Einäscherung in einem zugelassenen Tierkrematorium sowie die Beerdigung auf einem der über 20 genehmigten Tierfriedhöfe in Sachsen.

Kommen diese genannten Möglichkeiten nicht in Frage, genügt ein Anruf unter der oben angegebenen Telefonnummer. Gegen eine einheitliche Transportpauschale von 12 € und eine Gebühr von 7,- € pro Tier werden die verstorbenen Tiere zeitnah von der TBA am vom Besitzer genannten Ort abgeholt und in der Tierkörperbeseitigungsanlage verarbeitet Auch die Tierärzte können verstorbene Tiere kostenpflichtig von der TBA abholen lassen.

Die Stadtverwaltung ist für die Entsorgung privater Tiere nicht zuständig und bietet demzufolge auch keine diesbezüglichen Möglichkeiten an.

Verendete Nutztiere können gegen relativ geringe Gebühren pro Tier oder Kilo ebenfalls über die TBA entsorgt werden. Der größere Teil der anfallenden Kosten wird hierbei vom Freistaat Sachsen, den Landkreisen und von der Sächsischen Tierseuchenkasse getragen. Die Transportpauschale von 12 € entfällt.

Im Gebührenverzeichnis zur Benutzungs- und Gebührenordnung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Sachsen sind alle Gebühren aufgeführt. Beispielsweise kostet die Abgabe von verendeten Kaninchen derzeit 5 Cent pro Kilo.

Die illegale Entsorgung von toten Nutz- und Haustieren sowie von Schlachtabfällen birgt große Gefahren für die Gesundheit von Menschen, anderen Tieren, Tierbeständen und natürlich für die Umwelt. Deshalb stellt derartiges Handeln eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Ordnungsamt