5772.61 km InnoStartBonus: Gründungsförderung für innovative Geschäftsideen

InnoStartBonus: Gründungsförderung für innovative Geschäftsideen

Sie haben eine innovative Geschäftsidee und möchten diese allein oder im Team in einem Gründungsvorhaben umsetzen? Für die Verwirklichung dieser Geschäftsidee unterstützt Sie der Freistaat Sachsen vor und zu Beginn Ihrer Existenzgründung mit dem #InnoStartBonus. Paralleler Sonderaufruf zu regulärem Call 9 der Gründungsförderung speziell für innovative Geschäftsideen im Tourismus- und Gastgewerbe insbesondere im ländlichen Raum 1.050 Euro pro Monat für bis zu 12 Monate + Kinderbonus Begleitung der Geförderten durch futureSAX und Einbindung in das futureSAX-Netzwerk Bewerbung vom 11. Januar bis 8. Februar 2023 unter www.futuresax.de/innostartbonus für den Sonderaufruf 3 Acht themen- und branchenoffene Calls, zwei Sonderaufrufe und immer neue Bewerbungsrekorde in den letzten Jahren zeigen: Der InnoStartBonus erhöht die Wahrscheinlichkeit für die erfolgreiche Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee ab der Vorgründungsphase signifikant. Im aktuellen neunten Call haben Gründungsinteressierte die Möglichkeit, sich mit ihrer innovativen Geschäftsidee bis 10. Mai 2023 unter futuresax.de/innostartbonus zu bewerben. Parallel läuft vom 11. Januar bis 8. Februar 2023 der dritte Sonderaufruf. Dieser basiert auf der Richtlinie InnoStartBonus vom 3. Februar 2022 und richtet sich an potenzielle Gründerinnen und Gründern sachsenweit mit innovativen Geschäftsideen speziell im Tourismus- und Gastgewerbe insbesondere im ländlichen Raum und dem Ziel einer tatsächlichen Unternehmensgründung mit Gewinnerzielungsabsicht innerhalb von zwölf Monaten. Die zugrundeliegenden Dienstleistungen und Produkte sollen sich insbesondere durch ein oder mehrere der folgenden Merkmale auszeichnen: Sie heben sich von bestehenden Angeboten durch eine deutliche Weiterentwicklung (radikal bzw. disruptiv, inkrementell, markt-evolutionär, technisch-evolutionär) ab. Sie unterstützen durch ihren Schwerpunkt der geschäftlichen Tätigkeit das Tourismus- oder Gastgewerbe insbesondere im ländlichen Raum. Sie sind grundlegend skalierbar und zielen auf Innovation im Tourismus- oder Gastgewerbe ab.  
5772.61 km Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz

Agentur für Arbeit - Gehen Sie Online

Ab dem 2. Januar 2023 sind Vorsprachen in den Geschäftsstellen Marienberg & Stollberg nur noch mit Termin möglich Viele unserer Kunden kommen inzwischen digital beziehungsweise telefonisch auf uns zu. „Dem geänderten Nutzungsverhalten passen wir unser Dienstleistungsangebot entsprechend an“, sagt Sven Schulze, Chef der Annaberger Arbeitsagentur und ergänzt: „Ab dem 2. Januar 2023 finden in den beiden Geschäftsstellen Marienberg und Stollberg nur noch terminierte Kundengespräche statt. Das gilt auch für die Arbeitslosmeldung. In diesem Fall ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch oder online erforderlich“. Eine Terminierung für die persönliche Arbeitslosmeldung kann montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr online unter www.arbeitsagentur.de/annaberg-buchholz oder unter der kostenfreien Servicehotline 0800 4 5555 00 erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Arbeitslosmeldung komplett online – ohne persönliche Vorsprache – zu erledigen. Schritt für Schritt zur Online-Arbeitslosmeldung: Melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos, damit keine finanziellen Nachteile entstehen. Gehen Sie wie folgt vor: Unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld können sie sich online arbeitslos melden. Laden Sie alle wichtigen Unterlagen online hoch. Dazu zählen neben dem Personalausweis, der Sozialversicherungsausweis, das Kündigungsschreiben/ Arbeitsvertrag sowie der Lebenslauf. Nach ihrer Online Alo-meldung können Sie direkt im Anschluss einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch oder eine Videoberatung buchen. Der Kurzfilm www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/ bietet zusätzliche Unterstützung. Vorsprachen ohne Termin sind weiterhin in der Hauptagentur Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Strasse 43 bzw. in der Geschäftsstelle Aue, Postplatz 2a zu den aktuellen Öffnungszeiten möglich. Hier ist mit Wartezeiten zu rechnen. Pressemitteilung Nr. 43/2022 vom 1. Dezember 2022
5772.61 km Naturschutzberatung für Landnutzer

Naturschutzberatung für Landnutzer auch in der neuen Förderperiode ab 2023

Der Landschaftspflegeverband „Zschopau-/Flöhatal“ e.V. bietet interessierten Landnutzern in den Altlandkreisen Mittlerer Erzgebirgskreis und Stollberg sowie im Vogtlandkreis auch weiterhin eine Naturschutzberatung an. Vor dem Hintergrund des veränderten Förderverfahrens in der neuen Förderperiode ab 2023 ist es für die Landwirte wichtig, sich mit den neuen Agrarumweltmaßnahmen (AUK) und Ökoregelungen ÖR) zu beschäftigen. Erstmals muss ein Teilnahmeantrag bereits bis zum 15.12.2022 für die AUK-Maßnahmen sowie für die Teilnahme am Programm „Ökologischer/Biologischer Landbau“ (ÖBL) gestellt werden. Die neuen Öko-Regelungen (ÖR-Maßnahmen, bisher Greening-Verpflichtungen) werden dagegen erst mit dem Auszahlungsantrag zum 15.05.2023 beantragt. Im Rahmen der Naturschutzberatung informieren wir zu folgenden Schwerpunkten: Information über Schutzziele und Anforderungen des Naturschutzes im Betrieb sowie der Fördermöglichkeiten schlagbezogene Information und Beratung sowie Abstimmung geeigneter Bewirtschaftungs– oder Pflegemaßnahmen detaillierte fachliche Einschätzung von Flächen für Naturschutzmaßnahmen, speziell Maßnahmen zur Honorierung des artenreichen Grünlandes (EOH) - Maßnahmen ÖR5 bzw. GL1a und GL1b Beratung zur neuen Förderperiode 2023 - 2027, speziell zur Änderung im Antragsverfahren der RL AUK und ÖBL Die Beratung ist kostenlos. Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie uns per Mail info@lpv-pobershau.de oder unter der Rufnummer 03735 7696337. Landschaftspflegeverband „Zschopau-/Flöhatal“ e.V. Amtsseite Hinterer Grund 4a, 09496 Marienberg
5772.61 km Woche der offenen Unternehmen

Woche der offenen Unternehmen

Schau Dich um! Zur MAKERZ-Woche vom 13.03.2023 bis 18.03.2023! Spannende Unternehmen in der Region öffnen Ihre Türen und geben Dir Einblick in Ihren Unternehmensalltag. Melde Dich ab Januar über Deine Schule an. Alle Info's gibt's hier.   Instagram-Account @erzgebirge.gedachtgemacht Facebook: @WirtschaftimErzgebirge
5772.61 km Berufsinformation der Handwerkskammer

Handwerkskammer bietet Webseite zur Berufsorientierung

Die Handwerkskammer Chemnitz bietet seit kurzem eine neue Berufsinformationsseite im Internet. Unter dem Motto „Wir wissen, was wir tun – und du?“ sprechen junge Handwerkerinnen und Handwerker aus der Region über ihren Beruf und ihre Berufung im Handwerk. Kurze Interviews geben Einblicke in die Berufs- und Lebenswelt des Handwerksnachwuchses. Neben den Portraits bietet die Seite www.deine-zukunft-handwerk.de aber vor allem Informationen für Schüler und Eltern, die aktuell auf Lehrstellensuche sind: die Lehrstellenbörse, eine Praktikumsbörse, Berufsprofile von A bis Z und Informationen zu Karrierewegen, die das Handwerk bietet. Auch Lehrer sind wichtige Unterstützer und Berater bei der Berufswahl, deshalb können auch sie in einem eigenen Bereich der Webseite Informationen und Ansprechpartner finden. Die regional ausgelegte Kampagne soll zukünftig noch mehr junge Handwerkerinnen und Handwerker zu Wort kommen lassen. Die meisten von ihnen haben sich bewusst für ein Handwerk entschieden und wollen zeigen, welche Möglichkeiten und wie viel Leidenschaft in Handwerksberufen stecken. Mit Raumausstatterin Julia Rammler aus Schöneck und Dachdecker Paul Heil aus Hartmanndorf gehen die ersten beiden Protagonisten an den Start. Die Internetseite soll die Services der Handwerkskammer Chemnitz rund um die Berufsorientierung ergänzen, da vor allem der persönliche Kontakt mit Schülern und Eltern momentan noch nicht vollumfänglich möglich ist. Schon im Juni letzten Jahres hat die Kammer daher für direkte Anfragen eine WhatsApp- und Telefonhotline unter der Nummer 0371/5364-118 eingerichtet.
5772.61 km Wichtiger Hinweis für Unternehmen!

Corona | Aktuelle Informationen für Unternehmen

Aktuelle Informationen des Landes Sachsen für Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer   Der Bund hebt alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 auf. Daher wird die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben.   Der Freistaat hat seine Themenseite zum Testen (FAQ) auf die derzeit geltende Rechtslage angepasst.   Einreiseverordnung des Bundes tritt mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft.   Infos für Gewerbetreibende auch bei der Industrie- und Handelskammer Chemnitz unter Tel.: 0371/69001585 oder der Handwerkskammer Chemnitz unter Tel.: 0371/5364114   Antragstellung für die Überbrückungshilfe: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Informationen zu den Vereinfachungen der Überbrückungshilfe III vom 19.01.2021 auf der Webseite des BMW („ Überbrückungshilfe – verbessert, erweitert und aufgestockt – Überblick über die Überbrückungshilfe III“): www.bmwi.de Umfassende FAQ zu Fragen des Verhältnisses zwischen nationalen Corona-Hilfen und dem EU- Beihilfenrecht unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Fortlaufend aktualisierte Übersicht der Wirtschaftshilfen beim BMWi: www.bmwi.de Fortlaufend aktualisierte Übersicht der Wirtschaftshilfen beim BMF: www.bundesfinanzministerium.de
5772.61 km Sächsische Tierseuchenkasse

Tierbestandsmeldung an die Tierseuchenkasse

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) - Anstalt des öffentlichen Rechts - Sehr geehrte Tierhalter, bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für: eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung für die Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse. Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende Dezember eines Jahres einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar des Folgejahres nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter, welche ihre E-Mail Adresse bei der Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail. Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Januar des Jahres vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar des Jahres den Beitragsbescheid. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten. Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen. Bitte unbedingt beachten: Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen. Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a, 01099 Dresden Tel: 0351 / 80608-30 E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de Internet: www.tsk-sachsen.de
Amt24 - zu Hause aufs Amt - Gewerbemeldung online

Gewerbemeldung online

Gewerbemeldung online - Ihre Gewerbemeldung (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung) können Sie so einfach wie nie zuvor über Amt24 direkt online einreichen. Ein umständliches Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden von Papier-Formularen entfällt. Auch die Antragstellung selbst