Für die Erfüllung der in § 67 Abs. 1 Nr. 3 und 7 SächsGemO genannten Aufgaben soll den Ortschaften Blumenau, Dittmannsdorf, Dörnthal, Hallbach, Haselbach, Pfaffroda und Rothenthal jährlich ein Budget zugewiesen werden, dass sich aus einem fixen Sockelbetrag 500,00 EUR und einer variablen Größe von