Werte Eltern!

Gemäß § 2 Abs. 4 der Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Olbernhau vom 27.10.2017, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 16.10.2020 werden für das Jahr 2023 folgende Schließzeiten bekannt gegeben.

§ 2 Abs. 4 Betreuungsangebote, Abschluss eines Betreuungsvertrages

Kindertageseinrichtungen können zeitweise in folgenden Fällen geschlossen werden, sofern eine Notbetreuung der Kinder gewährleistet ist:

  1. an Tagen vor bzw. nach gesetzlichen Feiertagen (sog. Brückentage).
  2. in den Sommerferien für 2 Wochen

Diese in der Satzung festgelegten Schließzeiten sind notwendig, damit die Stadt Olbernhau als Arbeitgeber der gesetzlichen Pflicht nachkommen kann, dem Personal einen geregelten Urlaub im Interesse des reibungslosen Betriebes der Kindereinrichtungen zu ermöglichen und bauliche Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

Schließzeiten

Sommerferien vom 10.07.2023 – 18.08.2023

10.07.2023 – 21.07.2023

  • Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“, Albertstraße 25, 09526 Olbernhau
  • Kindertagesstätte „Sonnenblume“, Pockauer Straße 1, 09526 Olbernhau
  • Kindertagesstätte „Haselmaus“ inkl. Hort, Schulstraße 2 und 4, 09526 Olbernhau/Dörnthal
  • Hort Grundschule Blumenau, Hauptstraße 38,09526 Olbernhau

24.07.2023 – 04.08.2023

  • Kindertagesstätte „Kinderland“, Zollstraße 4, 09526 Olbernhau
  • Kindertagesstätte „Schwalbennest", Lindenstraße 7, 09526 Olbernhau
  • Kindertagesstätte „Sonnenkinderland“, Am Kulturpark 1, 09526 Olbernhau/Pfaffroda
  • Hort an der Goethe Grundschule, Grünthaler Straße 14, 09526 Olbernhau   

Brückentag: (Schließzeit gilt für alle Kindertagesstätten, es gibt eine Notbetreuung)

  • Freitag -  19.05.2023
  • Montag - 02.10.2023

Pädagogischer Tag: (Schließzeit gilt für alle Kindertagesstätten, es gibt keine Notbetreuung)

  • Dienstag - 02.05.2023
  • Montag – 30.10.2023

Weihnachten und Neujahr vom 27.12.2023 bis 29.12.2023

 

Bei nachweislich begründetem Betreuungsbedarf bietet die Stadt mit Ausnahme an den pädagogischen Tagen Ausweichplätze an. Hierfür ist ein formloser Antrag über Ihre Kindereinrichtung an das Bürgeramt der Stadtverwaltung Olbernhau einzureichen. Dem Antrag ist zwingend eine Bestätigung des Arbeitgebers beizufügen, dass eine Urlaubsgewährung innerhalb der Schließzeit aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist. Ohne Arbeitgeberbestätigung kann der Antrag nicht geprüft werden.

Der Antrag für die einzelnen Schließzeiten ist spätestens einzureichen bis:

  • Sommerferien 2023:              bis 31.03.2023
  • Brückentag 19.05.2023:          bis 31.03.2023
  • Brückentag 02.10.2023:         bis 31.08. 2023
  • Weihnachten und Neujahr:  bis 31.10.2023

Bürgeramt, Stadtverwaltung