Aufhebung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen

Der Bund wird alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 aufheben. Daher wird die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben. Darauf hat sich das Kabinett in seiner heutigen Sitzung verständigt. Die Corona-Schutz-Verordnung hatte zuletzt lediglich noch Ausnahmen von den nun aufzuhebenden bundesweit einheitlichen Testnachweispflichten sowie eine Maskenempfehlung für den ÖPNV und öffentlich zugängliche Innenräume bei fehlendem Mindestabstand enthalten.

Damit gilt künftig nur noch die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes vorgegebene Maskenpflicht z. B. für Besucher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen noch bis 07.04.2023. Landeseigene Corona-Regeln – wie etwa die Isolationspflicht für Corona-Infizierte – gibt es bereits seit dem 3. Februar nicht mehr.

 

 

Informationen zum IFSG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg.html

 

 

02.02.2023: Isolationspflicht und alle landeseigenen Corona-Regelungen entfallen ab 03.02.2023 >>

 

Ständig durch das SMS aktualisierte „Häufigen Fragen zum Umgang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung“. (FAQ's)

 

Aktuelle Allgemeinverfügungen für verschiedene Bereiche finden Sie unter:
www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

 

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen:

Aktuelle Fassung des Infektionsschutzgesetzes >>