Durch den Gutachterausschuss des Erzgebirgskreises werden jährlich die Bodenrichtwerte für den Erzgebirgskreis beschlossen.
Die Bodenrichtwerte können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu folgenden Sprechzeiten
- Montag 8.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag 8.00 - 18.00 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr
- Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
eigesehen werden.
Gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann Jedermann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Die Geschäftsstelle befindet sich im
Landratsamt Erzgebirgskreis
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Haus A Zimmer 1.38 und 1.37
Die Bodenrichtwerte sind ebenfalls im Internet unter "BORIS Sachsen.de" veröffentlicht.
Urheberrecht
Die Vervielfältigung der Daten für andere Zwecke als den eigenen Gebrauch, auch auf einen anderen Datenträger oder in anderer Form, ist nur mit Erlaubnis des Herausgebers und mit deutlicher Quellenangabe zulässig. Insbesondere die Bodenrichtwerte sind entsprechend i. S. v. § 87 a Abs. 1 Satz 1 UrhG urheberrechtlich geschützt.
Bei weiterem Informationsbedarf steht Ihnen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Verfügung.