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Gewerbemeldung online

Ihre Gewerbemeldung (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung) können Sie so einfach wie nie zuvor über Amt24 direkt online einreichen. Ein umständliches Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden von Papier-Formularen entfällt. Auch die Antragstellung selbst ist intuitiv.

Nach der Erstellung eines Nutzerkontos können Sie Ihre Gewerbeanzeige in sehr kurzer Zeit bei der zuständigen Behörde einreichen. Das ganze ohne persönliches Erscheinen, ohne Wartezeiten und rund um die Uhr!

Ihre Gewerbeanzeige

Ihre Gewerbeanzeige wird Ihnen online in Ihrem Nutzerkonto zur Verfügung gestellt. Bei deren Eingang werden Sie per E-Mail informiert und Sie können das Dokument herunterladen. Sie erhalten außerdem noch ein Originaldokument mit Siegel und Unterschrift der Behörde und den entsprechenden Gebührenbescheid per Post.

Die weitere Kommunikation zwischen Ihnen und der zuständigen Behörde kann medienbruchfrei und fallbezogenmit vollständig über Amt24 erfolgen.

Antragdaten und Bearbeitungsstatus immer zur Hand

Während der Antragsbearbeitung erhalten Sie eine übersichtliche Darstellung ihrer eingereichten Anträge mit der Möglichkeit die Antragsdaten einzusehen bzw. abzuspeichern (Meine Anträge).

Neben den Antragsdaten erhalten Sie eine Anzeige des Bearbeitungsstatus zum Fortschritt ihrer Antragsbearbeitung. Damit sind Sie immer aktuell informiert. Ihr Anträge werden nach Abschluss der Bearbeitung noch einige Zeit im System zwischengespeichert.

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Amt24

Umsetzung EU-DLR

Am 12. Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über Dienstleistungen des Binnenmarktes (EU-Dienstleistungsrichtlinie) verabschiedet. Ziel ist, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu erleichtern und eine Liberalisierung des Binnenmarktes zu erreichen.

Weitere Informationen zur EU-DLR und Formulare zu den Verwaltungsverfahren im Amt24.

Weitere Informationen:

Moderne Verwaltung Sachsen

 

Der Einheitliche Ansprechpartner des Freistaates Sachsen

Der Einheitliche Ansprechpartner kann Ihr erster und »Einziger Ansprechpartner« sein bei

  • jeder Unternehmensgründung im Gebiet des Freistaates Sachsen,
  • grenzüberschreitenden Dienstleistungen,
  • Wechsel in die Selbstständigkeit,
  • Gründung eines Handwerksbetriebs,
  • Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit,
  • Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Alle Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner des Freistaates Sachsen

Informationen und PDF-Formulare zu Verwaltungsverfahren

Für folgende Verfahren stehen Ihnen ausfüllbare PDF-Formulare zur Verfügung, die Sie online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben einreichen können:

Gewerbe anmelden

Gewerbe ummelden

Gewerbe abmelden

Tageshändler für Wochenmarkt zulassen

Reisegewerbekarte beantragen

Gewerberegisterauskunft beantragen

Sperrzeitverkürzung beantragen

Führungszeugnis beantragen

 

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