Gemäß Pkt. III./9. der VwV Schöffen und Jugendschöffen hat die Stadt Olbernhau eine Vorschlagsliste für Schöffen gem. § 36 Abs. 1 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GvG) bis zum 30.06.2023 aufzustellen.

Hiermit rufen wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die das Amt des Schöffen gern übernehmen würden, auf, sich schriftlich bis spätestens 21.04.2023 bei der Stadtverwaltung Olbernhau, Amt für Verwaltungs- und Finanzmanagement, zu bewerben.

Die Bewerbung muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, die Wohnanschrift und den Beruf der Bewerberin bzw. des Bewerbers enthalten. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular auf unserer Internetseite www.olbernhau.de. Das Formular liegt auch im Eingangsbereich des Rathauses aus.

Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen (voraussichtlich im Mai 2023).

Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche lang zur Einsicht ausgelegt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die Listen an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Mit der Übersendung der Vorschlagslisten endet die Mitwirkung der Stadt Olbernhau bei der Wahl der Schöffinnen und Schöffen.

Die Schöffen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Erhält eine vorgeschlagene Person bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen, so kann davon ausgegangen werden, dass sie nicht gewählt worden ist.

Wer für das Amt einer/s Jugendschöffin bzw. Jugendschöffen kandidieren möchte, bewirbt sich bis bitte spätestens 31.05.2023 beim Landratsamt des Erzgebirgskreises, Referat Jugendhilfe, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.schoeffenwahl2023.de und www.schoeffenwahl.de.

Für zusätzliche Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Olbernhau zu erreichen unter Tel.: 037360/15-103.

Amt für Verwaltungs- und Finanzmanagement
Stadtverwaltung Olbernhau