Der von Russland geführte Krieg gegen die Ukraine geht uns allen Nahe. Nachdem in den vergangenen Tagen seit Ausbruch der Kämpfe im östlichen Anrainerstaat zur Europäischen Union zunächst nur vereinzelt Flüchtlinge ihren Weg in einzelne Städte und Gemeinden des Erzgebirgskreises gefunden haben, geht die Landkreis­verwaltung bereits kurz- und mittelfristig von einem deutlich ansteigenden Zustrom aus. Gegenwärtig geht der Landkreis von bis zu 7.000 Menschen aus, die hier aus der Ukraine ankommen könnten. Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Tagen und Wochen mehrere Hunderte Geflüchtete auch in Olbernhau eintreffen werden.

Die Stadt Olbernhau wird daher mit sofortiger Wirkung Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung der aus der Ukraine Geflüchteten starten. Diese von den Kriegshandlungen stark betroffenen und zum Teil traumatisierten Menschen benötigen unsere Hilfe und unseren Schutz. Dazu bitten wir auch die Olbernhauer Bevölkerung und Umgebung mit einem Spendenaufruf zur Hilfe der Ukraineflüchtlinge um Ihre Mithilfe.

Meldung von verfügbarem Wohnraum für Geflüchtete >> (per email bitte an ukrainehilfe@olbernhau.de)

Informationen zum Coronavirus - Інформація про коронавірус >>

 

Für ukrainische Schulkinder besteht in Deutschland eine Schulpflicht. Unter folgendem Link ist das Anmeldeformular zu finden: https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine/

Für die Aufnahme von Kindern in Kindertagesstätten und Schulhorte finden Sie den Antrag hier >>

 

Sachsen verlängert Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge - Gilt für die Dauer des Versicherungsschutzes, längstens bis zum 30. Juni 2023 (siehe Downloads)

 

Angebot der Agentur für Arbeit zum Thema Arbeit und Ausbildung (mehrsprachig): www.arbeitsagentur.de/ukraine >>

 

Hinweise der Erzgebirgssparkasse zur Kontoeröffnung

Für alle Kreditinstitute sind die Regelungen des Geldwäschegesetzes in Verbindung mit der Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung für das Eingehen einer Geschäftsbeziehung (Kontovertrag) maßgeblich. Demnach muss eine Person, die ein Konto eröffnen möchte, sich mit einem geeigneten Dokument ausweisen und eine Wohnanschrift nachweisen sowie bei Drittstaatenangehörigkeit einen Aufenthaltstitel vorlegen.

Als geeignete Dokumente zum Ausweisen sind zugelassen:

  • ukr. Reisepass
  • ukr. Identity Card (bis zum 23.02.2023 befristet gem. Allgemeinverfügung des BMI vom 21.03.22)
  • Ankunftsnachweis (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender)
  • Duldung (Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung)

Eine Einzahlung oder der Umtausch von ukr. Geld ist generell nicht möglich. An einer Lösung wird auf europäischer Ebene gearbeitet.

Zur Information ist in den Filialen ein Flyer in ukrainischer Sprache vorhanden (siehe Download).

Bitte zur Kontoeröffnung einen Termin vereinbaren. So können sich die Mitarbeiter der Erzgebirgssparkasse ausreichend Zeit reservieren. Aus den bisherigen Terminen hat es sich als günstig erwiesen, wenn die erforderlichen Unterlagen im Vorfeld z.B. per Mail zur Verfügung gestellt werden und die Mitarbeiter der Erzgebirgssparkasse die vertraglichen Unterlagen vorbereiten können. Hier einfach Kontakt mit der örtlichen Filiale aufnehmen.

 

Weitere ständig aktualisierte Informationen finden Sie