Einzureichende Unterlagen
- Für einen vollständigen Wahlvorschlag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Wahlvorschlag
(Anlage 16 der Kommunalwahlordnung) - Zustimmungserklärung des vorgeschlagenen Bewerbers
(Anlage 17 der Kommunalwahlordnung) - Erklärung über das Vorliegen der allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 49 Abs. 1 S. 1 SächsGemO
(Anlage 18 der Kommunalwahlordnung) - Erklärung gemäß § 38 KomWG in Verbindung mit § 6a Abs. 3 KomWG
- nur für ausländische Unionsbürger -
- Wahlvorschlag
- Alle Unterlagen müssen vollständig als Originale mit den originalen Unterschriften eingereicht werden
- Kopien, Faxe und elektronische Einreichung sind unzulässig
- Die in der „Erklärung über das Vorliegen der allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach §49 Abs. 1 S.1 SächsGemO“ (Anlage 18 der KomWO) anzugebende Aufzählung aller Wohnsitze seit dem 18. Lebensjahr muss neben den Hauptwohnsitzen auch alle Nebenwohnsitze umfassen.
Benötigte Unterstützungsunterschriften
- Wahlvorschläge von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) benötigen grundsätzlich 80 Unterstützungsunterschriften
- Enthält ein Wahlvorschlag den amtierenden Amtsinhaber, so benötigt dieser Wahlvorschlag grundsätzlich keine Unterstützungsunterschriften
- Ein Wahlberechtigter, der in einem Wahlvorschlag als Bewerber benannt ist, darf diesen Wahlvorschlag nicht selbst unterstützen.
- Ein Wahlberechtigter darf nicht mehrere Wahlvorschläge für die Wahl unterstützen
Wann und wo können Unterstützungsunterschriften gesammelt / geleistet werden?
- Unmittelbar nach der Einreichung eines Wahlvorschlags, der Unterstützungsunterschriften benötigt, legt der Vorsitzende des Stadtwahlausschusses für diesen Wahlvorschlag ein Unterstützungsverzeichnis aus
- Unterstützungsunterschriften müssen von den Wahlberechtigten im Meldeamt der Stadt Olbernhau, Grünthaler Straße 28, 09526 Olbernhau, geleistet werden.
- Die Möglichkeit zum Sammeln beziehungsweise zum Leisten der Unterstützungsunterschriften endet mit dem Ende der Einreichungsfrist am 07. April 2022, 18:00Uhr.
- Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterstützen möchten, haben bei der Leistung der Unterstützungsunterschrift ihre Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nachzuweisen