Einzureichende Unterlagen
- Für einen vollständigen Wahlvorschlag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Wahlvorschlag
(Anlage 16 der Kommunalwahlordnung) - Zustimmungserklärung des vorgeschlagenen Bewerbers
(Anlage 17 der Kommunalwahlordnung) - Erklärung über das Vorliegen der allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 49 Abs. 1 S. 1 SächsGemO
(Anlage 18 der Kommunalwahlordnung) - Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung des Bewerbers
(Anlage 19 der Kommunalwahlordnung)
- nur für Parteien und Wählervereinigungen - - Versicherung an Eides statt zur Niederschrift
(Anlage 20 der Kommunalwahlordnung)
- nur für Parteien und Wählervereinigungen - - Satzung
- nur für mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen und Parteien, deren Satzung nicht beim Bundeswahlleiter hinterlegt ist. - - Eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des §6c Abs. 1 S. 4 KomWG vorlagen
- nur für Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen und nur im Falle der Anwendung von §6c Abs. 1 S. 4 KomWG -
- Wahlvorschlag
- Alle Unterlagen müssen vollständig als Originale mit den originalen Unterschriften eingereicht werden
- Kopien, Faxe und elektronische Einreichung sind unzulässig
- Die in der „Erklärung über das Vorliegen der allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach §49 Abs. 1 S.1 SächsGemO“ (Anlage 18 der KomWO) anzugebende Aufzählung aller Wohnsitze seit dem 18. Lebensjahr muss neben den Hauptwohnsitzen auch alle Nebenwohnsitze umfassen.
Benötigte Unterstützungsunterschriften
- Alle Wahlvorschläge von Parteien oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die NICHT aufgrund eigenen Wahlvorschlags
- Im Sächsischen Landtag oder
- Seit der letzten regelmäßigen Wahl im Stadtrat der Stadt Olbernhau
- Enthält ein Wahlvorschlag den amtierenden Amtsinhaber, so benötigt dieser Wahlvorschlag grundsätzlich keine Unterstützungsunterschriften
- Ein Wahlberechtigter, der in einem Wahlvorschlag als Bewerber benannt ist, darf diesen Wahlvorschlag nicht selbst unterstützen.
- Ein Wahlberechtigter darf nicht mehrere Wahlvorschläge für die Wahl unterstützen
Wann und wo können Unterstützungsunterschriften gesammelt / geleistet werden?
- Unmittelbar nach der Einreichung eines Wahlvorschlags, der Unterstützungsunterschriften benötigt, legt der Vorsitzende des Stadtwahlausschusses für diesen Wahlvorschlag ein Unterstützungsverzeichnis aus
- Unterstützungsunterschriften müssen von den Wahlberechtigten im Meldeamt der Stadt Olbernhau, Grünthaler Straße 28, 09526 Olbernhau, geleistet werden.
- Die Möglichkeit zum Sammeln beziehungsweise zum Leisten der Unterstützungsunterschriften endet mit dem Ende der Einreichungsfrist am 07. April 2022, 18:00Uhr.
- Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterstützen möchten, haben bei der Leistung der Unterstützungsunterschrift ihre Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nachzuweisen