Abrechnung der Elternbeiträge anhand der tatsächlichen Betreuungszeit im Zeitraum des behördlich angeordneten eingeschränkten Regelbetriebes
Das sächsische Kabinett hatte im Februar die Öffnung aller Kindertagesstätten und Horte im eingeschränkten Regelbetrieb per 15.02.2021 beschlossen. Eine vollständige Öffnung ist in der derzeit geltenden Öffnungsstrategie des Freistaates Sachsen, verankert in der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung vom 05.03.2021, nicht enthalten.
Durch den eingeschränkten Regelbetrieb mit ihren festen Gruppen und Bezugspersonen (Erziehern) mussten wir die Öffnungszeiten aufgrund unserer angespannten Personalausstattung reduzieren. Weiterhin werden die Eltern angehalten, die Betreuungszeit täglich zu überprüfen und auf das notwendigste Maß zu beschränken. Damit kann die Stadt Olbernhau nicht ihr vollständiges Leistungsangebot anbieten.
Aus diesem Grund hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Elternbeiträge im Zeitraum des behördlich angeordneten eingeschränkten Regelbetriebes nur anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungszeit zu erheben. Die Abrechnung erfolgt bis spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres.
Nunmehr mussten alle Kindertagesstätten und Horte wieder schließen. Für diese ebenfalls behördlich angeordnete Schließung erfolgt eine Abrechnung anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungszeit im Rahmen der Notbetreuung. Eltern, die ihre Kinder nicht in die Notbetreuung geben dürfen, bekommen ihre Elternbeiträge anteilig der Schließzeitig (1/4 pro Woche) erstattet.
Wir sind bemüht, die Abrechnungen schnellstmöglich zu erledigen. Unabhängig von der Abrechnung und Erstattung werden die Elternbeiträge zu den gewohnten Fälligkeiten von den Bankkonten der Eltern monatlich eingezogen. Von möglichen Rücklastschriften sollte abgesehen werden.
Hierfür bitten wir u Ihr Verständnis. Vielen Dank!
Hauptamt, Stadtverwaltung