Die Jahreswende steht vor der Tür und somit auch die Zeit des Silvesterfeuerwerkes. Wir möchten an dieser Stelle wiederholt einige Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Raketen, Knaller u. ä.) geben.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nur am 31.12. und am 01.01. eines jeden Jahres erlaubt. Außerhalb dieser Zeit ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden.
- Das Abbrennen darf nur im Freien erfolgen. Es muss auf die Windrichtung und auf die Flugbahn geachtet werden, denn nicht jeder Feuerwerkskörper fliegt auch in die Richtung die man vorgesehen hat.
- Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen ist verboten. Außerdem dürfen Feuerwerkskörper nicht in Richtung von Personen sowie brennbaren Gegenständen und Gebäuden abgefeuert werden.
- Eine nochmalige Zündung von Blindgängern ist verboten. Diese Feuerwerkskörper sind dann gefahrlos zu vernichten (z. B. in Wasser tauchen).
- Feuerwerkskörper dürfen nicht selbst hergestellt werden.
- Es sind nur zugelassene Feuerwerkskörper mit einer BAM-Zulassung oder einem CE-Kennzeichen zu verwenden. Viele illegal eingeführte Feuerwerkskörper ohne diese Prüfung haben schon des Öfteren zu Unfällen geführt.
- Zur Vorbeugung von Bränden empfehlen wir möglichst alle Fenster und Öffnungen, die nicht kontrolliert werden können, zu schließen.Jedes Jahr gibt es beim Umgang mit Feuerwerkskörpern viel Leid in Form von Unfällen und Bränden, da die bestehenden Gesetzlichkeiten nicht ernst genommen werden. Beachten Sie deshalb die vorstehenden Hinweise.
- Unrat oder Verschmutzungen auf öff entlichen Flächen, welche durch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verursacht werden, sind spätestens am 01.01.2023 vom Verursacher zu entfernen.
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Olbernhau wünscht allen Bürgern und Gästen ein gesundes neues Jahr 2023.
Stadtverwaltung Olbernhau, Ordnungsamt