Trägerschaft: Stadtverwaltung Olbernhau
Grabstätten:
- Reihengrabstätten
- Urnenreihengrabstätten
- Wahlgrabstätten
- Urnenwahlgrabstätten
Grabpflege:
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes gewahrt bleibt. Die Grabstätten sind gärtnerisch so zu pflegen, dass benachbarte Grabstätten und Wege nicht beeinträchtigt werden. Die Anlage der Grabstätte unterliegt keinen besonderen Gestaltungsvorschriften.
Auflösung einer Grabstätte:
Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen durch den Verfügungsberechtigten zu entfernen. Der Verfügungsberechtigte hat hierfür die Zustimmung der Friedhofsverwaltung zu beantragten.