Neueste Meldungen 21.04.2022: Sachsen verkürzt die verpflichtende Isolation für Infizierte auf fünf Tage bei Symptomfreiheit >> 13.04.2022: Nach Ostern kehrt wieder Normalbetrieb in Schulen und Kitas ein >> 08.04.2022: Quarantäne-Rechner online / Versendung der Informationsschreiben wird eingestellt >> 03.04.2022: aktuelle Regelungen in Sachsen >> 25.01.2022: Information des Sächsischen Landkreistages zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Sachsen >> Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - gültig ab 03.04.2022 bis 30.04.2022 Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt einrichtungsbezogen weiterhin u. a. in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, wie z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflege, außerdem im öffentlichen Personennahverkehr für Fahrgäste. Das Kontroll-, Service-, und Bedienpersonal von Verkehrsmitteln des ÖPNV muss einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch bei Schülerinnen und Schülern ist im ÖPNV eine medizinische Maske ausreichend. Einreiseverordnung des Bundes gilt unmittelbar auch in Sachsen Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Ab Donnerstag, 3. März 2022 um 0:00 Uhr, gelten mit Inkrafttreten der „Dritten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ keine Staaten/Regionen mehr als Hochrisikogebiete. »Kleiner Grenzverkehr« zum Einkaufen oder Tanken ist möglich Informationen zu Corona-Tests Olbernhauer Testzentrum im MVZ Testpflicht und Testangebote für Beschäftigte in Betrieben Corona-Teststellen im Erzgebirgskreis >> FAQ des Freistaates zum Thema Testen >> Informationen zur Corona-Schutzimpfung Informationen für Kitas und Schulen Kitas und Horte ab 07.03.2022 im Regelbetrieb Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Olbernhau zum "Corona-Virus" (Stand: 22.04.2022) Corona-Informationen des Freistaates Sachsen Informationsportal: www.coronavirus.sachsen.de kostenlose Notfallnummer: 0800-100 0214 Hotline des Sozialministeriums: 0351 564-55860 (Montag bis Freitag 8 Uhr bis 17 Uhr) E-Mail: Anfragen zu Allgemeinverfügungen des SMS 7-Tage-Inzidenz-Werte in den letzten 14 Tagen im Freistaat tagesaktuelle gemeindegenauen Fallzahlen und Inzidenzen Amtliche Bekanntmachungen zur Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, Allgemeinverfügungen und Hygieneauflagen Häufige Fragen und Antworten (FAQ) Corona-Informationen des Landratsamtes Erzgebirgskreis Informationsportal Website mit „Corona-Informationen" Corona-Hotline des Erzgebirgskreises - Tel. 03733 831-4444 und 03771 277-4444: Montag/Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch/Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Aktuelle Informationen für Unternehmen (Stand: 03.04.2022) Aktuelle Informationen zu Bus und Bahn (Stand: 03.04.2022) Die FFP-2-Maskenpflicht gilt im öffentlichen Personennahverkehr für Fahrgäste. Das Kontroll-, Service-, und Bedienpersonal von Verkehrsmitteln des ÖPNV muss einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch bei Schülerinnen und Schülern ist im ÖPNV eine medizinische Maske ausreichend. Informationen für Touristiker in Corona-Zeiten (Stand: 06.03.2021) Unterstützung für Vereine und Institutionen (Stand: 01.03.2021) Helferinitiative „TEAM SACHSEN“ (Stand: 07.04.2020) ERZgeBÜRGER helfen! (Stand: 03.04.2020) Informationen für pflegende Angehörige (Stand: 26.03.2020) Haselbacher Nachbarschaftshilfe (Stand:25.03.2020) Netzwerk "Nachbarschaftshilfe" (Stand: 18.03.2020)