0.53 km Rathaus

Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzungen des Doppelhaushaltes 2023/2024 der Stadt Olbernhau

Entsprechend § 76 Abs. 1 S. 3 und 4 der Sächsischen Gemeindeordnung liegt der Entwurf der Haushaltssatzungen des Doppelhaushaltes 2023/2024 der Stadt Olbernhau einschließlich der erforderlichen Anlagen in der Zeit vom 27.02.2023 bis einschließlich 07.03.2023 im Rathaus (Zimmer 214) wie folgt öffentlich aus: Montag:               09:00 bis 16:00 Uhr Dienstag:             09:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch:            09:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag:        09:00 bis 18:00 Uhr Freitag:                 09.00 bis 12.00 Uhr Des Weiteren kann dieser Entwurf elektronisch hier >> eingesehen werden. Einwohner und Abgabepflichtige können bis einschließlich 16.03.2023 Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Olbernhau, den 13.02.2023
5772.61 km Aktuelle Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2

Aktuelle Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2

Neueste Meldungen 28.02.2023: Aufhebung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen >>   aktuelle Regelungen in Sachsen >>   Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - gültig bis 28.02.2023 Der Bund hebt alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 auf. Daher wird die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben. Darauf hat sich das Kabinett in seiner heutigen Sitzung verständigt.   Einreiseverordnung des Bundes gilt unmittelbar auch in Sachsen Ab 07.01.2023 tritt die „Achte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ in Kraft. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft. Einreisende brauchen grundsätzlich keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt.   Informationen zu Corona-Tests Der Bund hebt alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 auf. Corona-Testzentrum im MVZ ab 01.03.2023 geschlossen   Informationen zur Corona-Schutzimpfung   Corona-Informationen des Freistaates Sachsen Informationsportal: www.coronavirus.sachsen.de   Corona-Informationen des Landratsamtes Erzgebirgskreis Informationsportal Website mit „Corona-Informationen" FAQ des Freistaates zum Thema Testen >>   Aktuelle Informationen zu Bus und Bahn (Stand: 02.02.2023) Ab 02.02.2023 keine Maskenpflicht mehr in Bus und Bahn - In ganz Deutschland können Busse und Bahnen im Nah- und Fernverkehr wieder ohne Maske genutzt werden. Die bisherige Maskenpflicht im ÖPNV wird in eine dringende Empfehlung umgewandelt.   Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Olbernhau zum "Corona-Virus" (Stand: 12.09.2022) Aktuelle Informationen für Unternehmen (Stand: 04.10.2022) Informationen für Touristiker in Corona-Zeiten (Stand: 06.03.2021) Unterstützung für Vereine und Institutionen (Stand: 01.03.2021)
0.54 km Kita Sonnenblume

Stellenausschreibung ERZIEHER (M, W, D)

Die Stadt Olbernhau liegt im wunderschönen Erzgebirge und ist erweitertes Grundzentrum für die umliegenden Gemeinden. Zur Kinderbetreuung unterhält die Stadt Olbernhau sechs Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft. Zur Verstärkung unserer Teams in den Kindertageseinrichtungen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt ERZIEHER (M, W, D) IHRE TÄTIGKEITEN: Sie übernehmen die Betreuung, Pflege und Erziehung der Kinder während des gesamten Tagesablaufes auf der Grundlage des Sächsischen Bildungsplanes. Dabei sollen die Kinder mit all ihren Interessen, Stärken und Schwächen gefördert werden. Projekte werden von Ihnen in Abstimmung mit dem gesamten Team geplant, vorbereitet und durchgeführt. Weiterhin arbeiten Sie mit Eltern eng zusammen und führen regelmäßige Eltern- und Entwicklungsgespräche.   Die vollständige Beschreibung finden Sie als PDF-Dokument im Bereich "Downloads"    INTERESSE? Dann richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit Ihren entsprechenden Unterlagen (u. a. einen Nachweis über den vollständigen Masernimpfschutz) direkt an personal@olbernhau.de oder postalisch an: Stadtverwaltung Olbernhau Hauptamt (Stichwort: Bewerbung Erzieher/in) Grünthaler Str. 28, 09526 Olbernhau Bei Fragen steht Ihnen unser Hauptamtsleiter, Herr Flor, zu erreichen unter 037360 15104, gern zur Verfügung.
5772.61 km Mikrozensus

Amtliche Haushaltsbefragung – Mikrozensus 2023

Eine umfassende Bevölkerungszählung wie der Zensus 2022 im Vorjahr findet im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – nur alle 10 Jahre statt. Hingegen wird der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) jährlich durchgeführt und demnach auch im Jahr 2023 erhoben. Der Mikrozensus ist eine bundesgesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20 000 Haushalte) stellvertretend für alle von Januar bis Dezember z. B. zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule und Quellen des Lebensunterhalts befragt wird. Dadurch werden mit kürzerem Abstand und geringerem Aufwand als beim „großen“ Zensus wichtige Informationen für Politik, Verwaltung, Wissenschaft und die Öffentlichkeit gewonnen. In den Mikrozensus sind auch international abgestimmte Fragen integriert, mit denen man zum Beispiel die Arbeitsmarktbeteiligung, Einkommen und Lebensbedingungen der Menschen in Europa vergleichen kann. Das Frageprogramm 2023 enthält außerdem zusätzliche Fragen zur Kranken- und Rentenversicherung der Haushalte. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt. Die Befragung erfolgt vorrangig durch geschulte Erhebungsbeauftragte, entweder telefonisch oder auch persönlich vor Ort. Im Jahr 2022 nutzten rund 70 Prozent der Haushalte diesen zeitsparenden Erhebungsweg. Die eingesetzten Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zu den entsprechenden Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier auszufüllen. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.
5772.61 km Deutsche Rentenversicherung

Rentenversicherung verzichtet auf Präsenzberatungen in Olbernhau

Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland wird auch zukünftig keine Sprechtage in den Räumen der Stadtverwaltung Olbernhau (Markt 5) durchführen. Der Rentenversicherungsträger musste während der Corona-Pandemie auf Präsenzberatungen in Olbernhau verzichten. Per Telefon und Internet waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rentenversicherung aber weiterhin für ihre Versicherten und deren Belange da. Die telefonische Beratung wurde in dieser Zeit ausgebaut. Deutlich mehr Beraterinnen und Berater beantworten nun die Fra-gen der Kundinnen und Kunden sowie Versicherten. Seit Januar dieses Jahres können außerdem Video-Beratungstermine gebucht werden. „Aufgrund der positiven Erfahrungen, die wir in der Zeit sammeln konnten und weil die Räumlichkeiten in der Stadtverwaltung nun für andere Zwecke benötigt werden, haben wir uns zu diesem Schritt entschieden“, sagt Pressesprecherin Anne-Kathrin Sturm. Persönliche Beratung ist nie weiter weg als das eigene Telefon Der Griff zum Hörer ist die einfachste und schnellste Möglichkeit, um mit der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland in Kontakt zu treten. Der Rentenversicherungsträger rät seinen Kundinnen und Kunden sowie Versicherten, sich bei allen Belangen zuerst an die kostenfreie Service-Hotline unter 0800 1000 48090 zu wenden. An dieser können sie viele ihrer Anliegen bequem von zuhause oder von unterwegs aus klären. So können die Versicherten beispielsweise alle Anträge, darunter auch die auf Altersrente telefonisch stellen. Sie brauchen kein Formular mehr und müssen in der Regel nicht einmal das Haus verlassen, um zum Briefkasten zu gehen. Ein Großteil der Anliegen kann zudem mithilfe der Online-Dienste auf der Website www.deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de erledigt werden. Ob Rentenantrag stellen, Daten ändern oder das Versicherungskonto einsehen – viele Dienstleistungen können Interessierte rund um die Uhr ganz bequem von zuhause nutzen. Besteht danach weiterer Beratungsbedarf, erhalten die Versicherten einen Präsenztermin in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen in ihrer Nähe. Alle Fra-gen rund um die Rentenversicherung beantworten außerdem die ehrenamtlichen Versichertenältesten. Sie nehmen Anträge auf und lassen Rentenansprüche berechnen. Hilfesuchende können unter „Beratung und Kontakt“ auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland nach Versichertenältesten in ihrer Nähe suchen. Post direkt versenden Mit der Einstellung der Beratungstätigkeit vor Ort können Kundinnen und Kunden sowie Versicherte in der Stadtverwaltung Olbernhau keine Post mehr für die Rentenversicherung abgeben. Briefe müssen ab dem 1. April 2023 an die in den Briefwechseln aufgeführten Adressen oder an die folgende allgemeine Postadresse gesendet werden: Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Kranichfelder Straße 3 99097 Erfurt   Anmerkung für die Redaktion: Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mit Hauptsitz in Leipzig zahlt monatlich rund 1,5 Millionen Renten. In allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation ist sie regionaler Ansprechpartner in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und als Verbindungsstelle zu Ungarn und Bulgarien auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger einer Rehabilitationsklinik in Göhren. Pro Jahr vergibt sie mehr als 100 Ausbildungs- und Studienplätze. Insgesamt arbeiten rund 3.700 Beschäftigte bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.
5772.61 km Schöffenwahl 2023

Berufung von Schöffen und Jungschöffen

Gemäß Pkt. III./9. der VwV Schöffen und Jugendschöffen hat die Stadt Olbernhau eine Vorschlagsliste für Schöffen gem. § 36 Abs. 1 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GvG) bis zum 30.06.2023 aufzustellen. Hiermit rufen wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die das Amt des Schöffen gern übernehmen würden, auf, sich schriftlich bis spätestens 21.04.2023 bei der Stadtverwaltung Olbernhau, Amt für Verwaltungs- und Finanzmanagement, zu bewerben. Die Bewerbung muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, die Wohnanschrift und den Beruf der Bewerberin bzw. des Bewerbers enthalten. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular auf unserer Internetseite www.olbernhau.de. Das Formular liegt auch im Eingangsbereich des Rathauses aus. Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen (voraussichtlich im Mai 2023). Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche lang zur Einsicht ausgelegt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die Listen an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Mit der Übersendung der Vorschlagslisten endet die Mitwirkung der Stadt Olbernhau bei der Wahl der Schöffinnen und Schöffen. Die Schöffen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Erhält eine vorgeschlagene Person bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen, so kann davon ausgegangen werden, dass sie nicht gewählt worden ist. Wer für das Amt einer/s Jugendschöffin bzw. Jugendschöffen kandidieren möchte, bewirbt sich bis bitte spätestens 31.05.2023 beim Landratsamt des Erzgebirgskreises, Referat Jugendhilfe, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.schoeffenwahl2023.de und www.schoeffenwahl.de. Für zusätzliche Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Olbernhau zu erreichen unter Tel.: 037360/15-103. Amt für Verwaltungs- und Finanzmanagement Stadtverwaltung Olbernhau
5772.61 km EasyPark in Olbernhau

Bezahlen des Parkscheins per EasyPark-App

In der letzten Sitzung im Jahr 2022 hat der Stadtrat die Einführung des Easy-Park-Systems als digitales Bezahlsystem als zusätzliches Angebot neben den Parkautomaten in der Stadt Olbernhau beschlossen. Derzeit laufen die Vorbereitung der Umsetzung. Ab 01.02.2023 wird dann ein Bezahlen des Parkscheins per App möglich sein. Damit ist künftig eine minutengenaue Abrechnung möglich. Für das Bezahlen per App wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15 % der angefallenen Parkgebühren, mindestens jedoch 0,20 EUR pro Vorgang, fällig. Bei Fragen rund um das digitale Bezahlen steht Ihnen unser Ordnungsamt gern zur Verfügung. Abschließend weisen wir vorsorglich auf die neue Parkgebührenordnung hin. Diese wurde im Amtsblatt im amtlichen Teil veröffentlicht. Bürgeramt Stadtverwaltung Olbernhau
5772.61 km Ländliches Bauen 2023

Sächsischer Staatspreis Ländliches Bauen

Neue Runde 2023: Bewerbungen bis 16. März möglich! Der Sächsische Staatspreis Ländliches Bauen 2023 wurde am 26. Januar 2023 durch Staatsminister Thomas Schmidt ausgelobt. Der Wettbewerb findet im Jahr 2023 zum 19. Mal statt. Er fördert das Bewusstsein für eine hohe Qualität des ländlichen Bauens, sensibilisiert für eine zeitgemäße Baukultur im Kontext des historischen Erbes und bringt das positive Image ländlicher Räume im Freistaat Sachsen zur Geltung.  Mit dem Staatspreis werden beispielhafte Projekte ausgezeichnet, die mit dem Strukturwandel ländlicher Regionen verbundene Bauaufgaben kreativ und in hoher architektonischer Qualität lösen. Im Fokus stehen vor allem Umbau- und Sanierungsvorhaben sowie neugestaltete Freianlagen, aber auch Neubauten im Einklang mit der Siedlungsstruktur.  Der Staatspreis würdigt die Leistungen von Bauherren, Architekten und Bauhandwerk, die einen Beitrag für Baukultur im ländlichen Raum und zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategien leisten und damit ihre Region positiv prägen. Alle Informationen zum Staatspreis finden Sie unter: www.baukultur.sachsen.de/Staatspreis-Laendliches-Bauen