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Immer wieder stellen Bürger an das Ordnungsamt der Stadtverwaltung die Frage: "Dürfen pflanzliche Abfälle, wie z. B. Laub, Äste usw. verbrannt werden?"
Die Antwort lautet: "Nein, das ist verboten!"
Grundlage für dieses Verbot bildet die Pflanzenabfallverordnung - PflanzAbfV vom 25.09.1994 des Landes Sachsen.
So sollen gemäß § 2 dieser Verordnung pflanzliche Abfälle, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken entstehen, durch Liegenlassen, Untergraben oder Kompostierung auf diesem Grundstück entsorgt werden.
Ist eine solche Entsorgung nicht möglich, sollten sie durch Häckseln oder Schreddern zerkleinert und kompostiert werden.
Sollte eine Entsorgung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sein, so können die Gartenabfälle zu den bekannten Öffnungszeiten beim Wertstoffhof der Fa. Rethmann, Dörfelstraße kostenlos abgeliefert werden.
Die Stadtverwaltung bittet alle Bürger, die Entsorgung der pflanzlichen Abfälle künftig in der vorgegebenen Weise durchzuführen. Wir bitten zu beacchten, dass dies auch für den ländlichen Raum einschließlich der Ortsteile zutrifft. |